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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Gegenstand. Das Software-Ingenieurbüro Knöbel gewährt dem Benutzer im Rahmen der folgenden Vertragsbestimmungen ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung des (der) in der Registrierungsrechnung aufgeführten Programms (Programme).

  2. Gewährleistung. Software ist in Ihrer Funktion zu großen Teilen von der Funktionsfähigkeit der Systemumgebungen, in denen sie angewendet wird, abhängig. Wir haben keinen Einfluss auf z.B. die einwandfreie Funktion diverser Browser und Betriebsysteme nach definierten Standards. Daher kann keine umfassende Gewährleistung auf die ständige Verfügbarkeit unserer Produkte und die Fehlerfreiheit in Darstellung und Funktion in allen Betriebsumgebungen übernommen werden.
    Mängel der gelieferten Software einschließlich der Handbücher und sonstigen Unterlagen werden vom Ingenieurbüro Knöbel innerhalb der Gewährleistungsfrist von sechs Monaten ab Lieferung nach entsprechender Mitteilung durch den Benutzer behoben. Dies geschieht nach Wahl von uns durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
    Solange das Ingenieurbüro Knöbel seinen Verpflichtungen zur Behebung der Mängel nachkommt, hat der Benutzer kein Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, sofern nicht ein Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt.
    Vom einem Fehlschlagen der Nachbesserung ist erst auszugehen, wenn dem Ingenieurbüro Knöbel hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, ohne dass der gewünschte Erfolg erzielt wurde, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich ist, wenn sie vom Lieferanten verweigert oder unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen und wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt.
    Der Benutzer ist verpflichtet, die gelieferte Software auf offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, zu untersuchen. Offensichtliche Mängel, insbesondere das Fehlen von Datenträgern oder Handbüchern, sowie erhebliche, leicht sichtbare Beschädigungen des Datenträgers, sind beim Ingenieurbüro Knöbel innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung schriftlich zu rügen.
    Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen innerhalb von zwei Wochen nach dem Erkennen durch den Benutzer gerügt werden.
    Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Software in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

  3. Haftung. Für Schäden wegen Rechtsmängeln und Fehlens zugesicherter Eigenschaften haftet das Ingenieurbüro Knöbel bis zur Höhe des vereinbarten Kaufpreises. Ferner übernehmen wir die Haftung für Schäden nach dem Produktionshaftungsgesetz, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Im Übrigen haftet das Ingenieurbüro Knöbel nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, sofern nicht eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
    Soweit gesetzlich zulässig, haftet das Ingenieurbüro Knöbel oder dessen Lieferanten auf keinen Fall für irgendwelche Schäden gleich welcher Art, einschließlich ohne Beschränkung auf direkte oder indirekte Schäden aus Körperverletzung, entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust geschäftlicher Informationen oder irgendeinem anderen Vermögensschaden aus der Benutzung dieses Produkts oder aus der Tatsache, dass es nicht benutzt werden kann, selbst wenn der Hersteller auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen worden ist.

  4. Mitwirkung des Benutzers. Der Benutzer wird das Ingenieurbüro Knöbel unverzüglich und kostenlos mit allen Informationen versorgen, die zur Erbringung von Leistungen durch uns erforderlich sind. Insbesondere sind uns alle notwendigen Testdaten und Maschinenzeiten zur Verfügung zu stellen. Der Benutzer trägt den Mehraufwand, der dem Ingenieurbüro Knöbel dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge unrichtiger oder unberechtigter Angaben des Benutzers wiederholt werden müssen.

  5. Sicherung und Missbrauch. Alle gegenwärtigen und künftigen urheberrechtlichen und / oder gewerblichen Schutzrechte an den überlassenen Programmen und an allen daraus abgeleiteten Programmen, Programmteilen oder in diesem Zusammenhang erstellten Unterlagen verbleiben beim Software-Ingenieurbüro Knöbel.

  6. Weitergabe an Dritte. Der Benutzer darf das Programm entsprechend der Nutzung eines Buches an Dritte weitergeben. Da es jedoch unmöglich ist ein Buch gleichzeitig an zwei verschiedenen Stellen zu lesen, darf auch das Programm nicht gleichzeitig an zwei verschiedenen Stellen genutzt werden oder auch nur funktionsfähig installiert sein. Bei Bedarf können Zusatzlizenzen gegen Entgelt erworben werden. Ausnahme hierbei sind von uns extra gekennzeichnete Demoversionen unserer Programme. Diese Demoversionen darf der Benutzer an Dritte weitergeben (kopieren). Bei regelmäßiger Anwendung erwartet das Ingenieurbüro Knöbel ein Nutzungsentgelt.

  7. Eigentumsvorbehalt. Das Ingenieurbüro Knöbel behält sich das Eigentum an gelieferten Sachen bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und Erfüllung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung mit dem Benutzer zustehenden Forderungen vor.

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